Beilebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Der Kreisverband Sebnitz e. V. ist vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Aufgabe des Rettungsdienstes im Rettungswachenbereich Sebnitz beauftragt.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Sind einerseits Anlaufstellen für den Rettungsdienst und nehmen Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits sind Notaufnahmen/Rettungsstellen auch Anlaufstellen für Patienten die von anderen Ärzten eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Wir bilden den Beruf des Notfallsanitäters in einer 3-jährigen Vollzeitausbildung oder in einer 4-jährigen berufsbegleitenden Ausbildung im Kreisverband Sebnitz e. V. aus.
Informationen zur Berufsausbildung des Notfallsanitäters erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner vor Ort (siehe oben rechts).